Die Rechtsache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision bietet im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
1. Ohne Rechtsfehler sieht das Berufungsgericht in dem Verlangen der beklagten Gemeinde, die Gemeinschuldnerin solle sich an den mit der Errichtung des "See-Palais" verbundenen Folgekosten in Höhe eines Betrages von 50.000 DM beteiligen, eine Amtspflichtverletzung. Der von der Gemeinde und der Gemeinschuldnerin geschlossene Folgekostenvertrag war - unabhängig vom Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|