Der Kläger erbrachte von Mai bis Juli 1981 Architektenleistungen für einen Anbau an ein damals dem Vater des Beklagten gehörendes Haus sowie den Neubau einer Garage auf dem Grundstück D.-Straße in D. Ende Juli/Anfang August 1981 teilte der Beklagte ihm mit, daß dieses Projekt nicht weiterverfolgt werden solle, weil beabsichtigt sei, stattdessen das Hausgrundstück F.-Straße in D. zu erwerben und umzubauen. Dieses zweite Vorhaben wurde dann auch unter Inanspruchnahme des Klägers bis Ende Mai 1982 durchgeführt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|