OLG Celle - Urteil vom 29.11.2023
14 U 75/23
Normen:
ZPO § 540;
Fundstellen:
WKRS 2023, 43801
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 128/22

Wirksamkeit eines nach Klagerücknahme ergangenen Urteils gegen eine neue BeklagteZulässigkeit der Berufung gegen ein sog. Scheinurteil

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2023 - Aktenzeichen 14 U 75/23

DRsp Nr. 2023/16494

Wirksamkeit eines nach Klagerücknahme ergangenen Urteils gegen eine neue Beklagte Zulässigkeit der Berufung gegen ein sog. Scheinurteil

1. Ein sog. Scheinurteil ist ein wirkungsloses Urteil, das keine instanzbeendende Wirkung entfalten kann. 2. Gegenüber einem Scheinurteil ist gleichwohl die Berufung der statthafte Rechtsbehelf, um den äußeren Anschein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen. 3. Auf die demnach statthafte Berufung gegen ein solches Urteil ist dieses aufzuheben und der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen. Eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts gem. § 540 ZPO ist nicht möglich. 4. Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung.

Hat der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht mit Zustimmung des Beklagten die Klage zurückgenommen, alsdann erklärt, gegen die Streitverkündungsempfängerin Klage zu erheben und ist daraufhin gegen diese ein Klage zusprechendes Urteil ergangen, so handelt es sich um ein Scheinurteil, da mit Klagerücknahme die Rechtshängigkeit der Klage entfallen war und diese nun auch nicht mehr gegen eine andere Beklagte gerichtet werden konnte.

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