OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 01.09.2015
1 MB 19/15
Normen:
BauGB § 2 Abs. 1 S. 2; BauGB § 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 12/15

Wirksamwerden eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan einer Gemeinde durch Bekanntmachung in einer Zeitung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - Aktenzeichen 1 MB 19/15

DRsp Nr. 2016/18613

Wirksamwerden eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan einer Gemeinde durch Bekanntmachung in einer Zeitung

1. Bei dem das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang setzenden Aufstellungsbeschluss im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm, sondern um einen bloßen Verfahrensschritt, für den das Bundesrecht keine weiteren Anforderungen stellt. 2. Es ist einer Gemeinde keineswegs verwehrt, auf Bauanträge mit der Aufstellung eines Bebauungsplans zu reagieren, der diesen die materielle Rechtsgrundlage entzieht.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 25.06.2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 1 S. 2; BauGB § 15 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.06.2015 ist unbegründet. Die vom Antragsteller dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine abweichende Entscheidung.