LG Hamburg - Urteil vom 30.06.2000
317 S 53/00
Normen:
VOB/B § 17; AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 119

Zahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto

LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2000 - Aktenzeichen 317 S 53/00

DRsp Nr. 2001/5088

Zahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto

1. Weigert der Auftraggeber sich entgegen § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B trotz Aufforderung und Nachfristsetzung, den vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen, so ist der Unternehmer berechtigt, die Auszahlung bereits vor Ende der Gewährleistungsfrist zu verlangen. 2. Die formularmäßige Abbedingung der Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist gem. § 9 AGBGB unwirksam.

Normenkette:

VOB/B § 17; AGBG § 9 ;
Fundstellen
BauR 2001, 119