Die Beschwerden der Klägerin und des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2016 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 93 v.H. und der Beklagte 7 v.H.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 262 300,09 € festgesetzt.
Die Beschwerden beider Beteiligter sind unbegründet.
1. Die Beschwerde der Klägerin, die sich auf die Zulassungsgründe des §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|