Auf die Revisionen der Beklagten und der Streithelferin wird das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. Oktober 2016 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I - 1. Kammer für Handelssachen - vom 8. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel und die Kosten, die der Streithelferin in den Rechtsmittelinstanzen entstanden sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|