VGH Bayern, vom 13.10.1966 - Vorinstanzaktenzeichen 173 I 65
Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen
BVerwG, Beschluß vom 08.01.1968 - Aktenzeichen IV CB 109.66
DRsp Nr. 2009/23530
Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen
Die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen muß einschließlich der Prüfung der daraufhin eingehenden Bedenken und Anregungen nach § 2 Abs. 6 BBauG erfolgen, bevor der Satzungsbeschluß gefaßt wird. Verstöße gegen diese Verfahrensregelung führen zur Nichtigkeit der Satzung.
Normenkette:
BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 10;
Vorinstanz: VGH Bayern, vom 13.10.1966 - Vorinstanzaktenzeichen 173 I 65