Zu §§
BGH, Urt. v. 20.08.2009 - VII ZR 205/07 BauR 2007,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage, ob ein AN bereits berechtigt ist, eine Schlussrechnung zu stellen, wenn noch Vorleistungen fehlen.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Eine Fertigstellung i.S.v. § |
2. | Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte abgenommene Leistung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall jedoch gleichfalls berechtigt, wegen noch fehlender Restleistungen ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB geltend zu machen (Ziffer 2 = eigener Leitsatz). |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe
Nach Auffassung des BGH ist der AN innerhalb der Frist des §
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