Zu §§ 280 Abs. 1 und 3, 281, 632a, 633, 634 Nr. 4 BGB; §§ 9a und 9b WEG a.F.

Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch bei einem bereits fertig gestellten Bauwerk ein Vertrag über die Veräußerung eines solchen Bauwerks (hier in Gestalt von Wohnungseigentum) ein Bauträgervertrag sein kann, unter welchen Voraussetzungen bei Verkauf eines Objekts nach einer Altbausanierung auf die Leistungen Werkvertragsrecht anzuwenden ist sowie welche Maßstäbe an die vertraglich geschuldete Beschaffenheit anzulegen sind, wenn und soweit Sanierungsarbeiten lediglich an Teilen des Bauwerks durchgeführt worden sind und im Übrigen der Bestand nicht bearbeitet wurde

OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.2021 - 5 U 47/18 Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, BGH - VII ZR 635/21

I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,

wann es in Betracht kommt, dass bei Verkauf einer Wohnung in einem Objekt, bei dem Sanierungsarbeiten ausgeführt, aber vor dem Abschluss des Erwerbsvertrags bereits fertiggestellt worden sind, immer noch von einem Bauträgervertrag auszugehen ist mit Bauerrichtungsverpflichtung;

wann bei Durchführung von Sanierungsarbeiten in einem Bestandsobjekt Werkvertragsrecht anzuwenden ist;

wie die vertraglich geschuldete Beschaffenheit bei einer Baumaßnahme zu beurteilen ist, bei welcher Teile eines Bestandsgebäudes nicht saniert werden (Teilsanierung);