Verlängerte Gewährleistungsfrist bei Arglist oder Organisationsverschulden
OLG Köln, Beschl. v. 14.09.2018 - 16 U 105/17;
BGH, Beschl. v. 22.05.2019 -
IBR 2019,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um gegenüber einem Generalunternehmer zu einer verlängerten Gewährleistungsfrist wegen Vorliegens einer Arglist oder eines Organisationsverschuldens zu kommen.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Zur Arglist oder Organisationsverpflichtung als Voraussetzung einer verlängerten Verjährung der Mängelansprüche nach § 634a Abs. 3 BGB bei der Bauwerkerstellung durch einen Generalunternehmer.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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