Zu § 634a Abs. 3; §§ 195, 199 Abs. 3 und 4 BGB

Verlängerte Gewährleistungsfrist bei Arglist oder Organisationsverschulden

OLG Köln, Beschl. v. 14.09.2018 - 16 U 105/17;

BGH, Beschl. v. 22.05.2019 - VII ZR 207/18, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

IBR 2019, 668 = Baurechtsreport 11/2019, 41

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um gegenüber einem Generalunternehmer zu einer verlängerten Gewährleistungsfrist wegen Vorliegens einer Arglist oder eines Organisationsverschuldens zu kommen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Zur Arglist oder Organisationsverpflichtung als Voraussetzung einer verlängerten Verjährung der Mängelansprüche nach § 634a Abs. 3 BGB bei der Bauwerkerstellung durch einen Generalunternehmer.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: