Zu §§ 648a, 767 Abs. 1 Satz 3 BGB; §
BGH, Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 107/08 Baurechtsreport 2010, 5 = IBR 2010,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage, ob von einer §-648a-Bürgschaft bei einem
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gem. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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