Zu Art. 15 Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie); § 7 HOAI 2013

Zur Frage, ob nationale Gerichte (hier diejenigen der Bundesrepublik Deutschland) in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten geltendes nationales Recht (hier: Mindestsatzregelung gem. § 7 HOAI 2013) unangewendet lassen müssen, wenn der betreffende Mitgliedstaat die Umsetzung einer EU-Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgenommen hat und deshalb das nationale Recht im Widerspruch zur Richtlinie steht, und ob deshalb die Klage eines Auftragnehmers, der Vergütung aufgrund der gesetzlichen Mindestsatzbestimmung geltend macht, abgewiesen werden darf, weil die Mindestsatzregelung gegen die zitierte Richtlinie verstößt

EuGH, Urt. v. 18.01.2022 - C-261/20

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

allgemein: ob und unter welchen Umständen eine unmittelbare Drittwirkung zwischen privaten Personen durch Richtlinien der Europäischen Union eintritt, insbesondere, ob der Inhalt der Richtlinie direkt und unmittelbar auf ein solches rein privates Rechtsverhältnis anzuwenden ist, wenn das nationale Recht im Widerspruch zur Richtlinie steht, weil der betreffende Mitgliedstaat die Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist nicht, nicht vollständig oder nicht richtig in nationales Recht umgesetzt hat;