OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.03.2007
100 U 3/96 Baul
Normen:
BauGB § 93 § 153 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 § 169 Abs. 1 Nr. 7 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O (B) 12/93

Zu den Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2007 - Aktenzeichen 100 U 3/96 Baul

DRsp Nr. 2007/12621

Zu den Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung

»1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht. 3. Die Grundsätze der "Steigerungsrechtsprechung" sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden.«

Normenkette:

BauGB § 93 § 153 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 § 169 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand: