LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O (B) 12/93
Zu den Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2007 - Aktenzeichen 100 U 3/96 Baul
DRsp Nr. 2007/12621
Zu den Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung
»1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht.3. Die Grundsätze der "Steigerungsrechtsprechung" sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden.«