Die Beteiligten zu 1. und 2. (nachfolgend: Eigentümer) einerseits sowie die Beteiligte zu 3. (nachfolgend: Stadt) andererseits streiten um die Höhe einer von der Beteiligten zu 4. - dem Entwicklungsträger der Stadt - geschuldeten Enteignungsentschädigung für zwölf Grundstücke mit insgesamt 95.673 m2 Fläche (... Flur A, Flurstücke Nr. 1, 2 und 3; Flur B, Flurstück Nr. 1; Flur C, Flurstücke Nr. 1 und 2; Flur D, Flurstücke Nr. 1, 2, 3 und 4; Flur E, Flurstück Nr. 1 sowie Flur F, Flurstück Nr. 1).
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