Zu den Nachbesserungspflichten einer Werkleistung deren Vergütung sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen berechnet
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 12 U 214/06
DRsp Nr. 2007/18273
Zu den Nachbesserungspflichten einer Werkleistung deren Vergütung sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen berechnet
Die Beschaffenheit des Baugrundes ist grundsätzlich der Risikosphäre des Auftraggebers zuzurechnen. Dieser hat in einem solchen Falkl auch stets für Verzögerungen und Mehrkosten einzustehen.