Die Revision gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein vom 25. April 2012 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Die Parteien sind Eigentümer angrenzender Grundstücke. Entlang der Grenze befindet sich auf dem Grundstück des Klägers auf einer Länge von 15 m eine über 7 m hohe Thujenabpflanzung. An den Bäumen nahm der Beklagte ohne Einwilligung des Klägers Stämmlings- und Astkappungen vor, die nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Infolgedessen sind die Thujen dauerhaft verstümmelt und in ihrer Vitalität beeinträchtigt; der optische Eindruck des klägerischen Grundstücks ist nicht unerheblich beeinträchtigt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|