Auf die Beschwerde des Sachverständigen Dipl.-Ing. H## W##### vom 30. Mai 2017 wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen der Beschluss der Zivilkammer 13 des Landgerichts Berlin -
Die Vergütung des Sachverständigen wird auf 9.177,76 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Sachverständigen W##### ist statthaft (§
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