1. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen die Gewährung von Akteneinsicht in Form der Übersendung einer geschwärzten Fassung des streitbefangenen Vertragswerks (Immobilienleasingvertrag) an die Antragstellerin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten werden aufgefordert, zur Höhe des Auftragswertes vorzutragen. Der Senat beabsichtigt, den Beschwerdewert auf einen Bruchteil des Streitwertes des Hauptsacheverfahrens festzusetzen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|