Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Errichtung eines Carports auf dem nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden Wohngrundstück der Kläger (FlNr. ... der Gemarkung O ...).
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