VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 25.07.1984
3 S 2514/83
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 3; BauNVO § 15 Abs. 1 :; BBauG § 34 Abs. 3;
Fundstellen:
AgrarR 1986, 86
BWVPr 1985, 232

Zulässigkeit der Erweiterung eines Hühnerstalls in einem Dorfgebiet; Begriffe des im Zusammenhang bebauter Ortsteils, Dorfgebiets und landwirtschaftlicher Betriebs; Gebot der Rücksichtnahme

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.1984 - Aktenzeichen 3 S 2514/83

DRsp Nr. 1996/18179

Zulässigkeit der Erweiterung eines Hühnerstalls in einem Dorfgebiet; Begriffe des "im Zusammenhang bebauter Ortsteils", "Dorfgebiets" und "landwirtschaftlicher Betriebs"; Gebot der Rücksichtnahme

1. Eine Hühnerstallerweiterung auf mehr als 4.000 Hennen neben einem Wohnhaus in einem Dorf wahrt das Gebot der Rücksichtnahme. 2. Ortsübliche Immissionen, die von einem Hühnerstall in einem Ortsteil mit Dorfgebietscharakter ausgehen, verletzen nicht das Gebot der Rücksichtnahme.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 3; BauNVO § 15 Abs. 1 :; BBauG § 34 Abs. 3;
Fundstellen
AgrarR 1986, 86
BWVPr 1985, 232