BGH vom 19.12.1966
III ZR 62/66
Normen:
BauGB § 217 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MDR 1967, 994

Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

BGH, vom 19.12.1966 - Aktenzeichen III ZR 62/66

DRsp Nr. 1996/15186

Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

Ist ein eingeschränkter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden, ergibt sich aber aus der Begründung nicht auch eindeutig die endgültige Beschränkung der Anfechtung, so ist eine Erweiterung des Antrags im Laufe des Rechtsstreits auch nach Ablauf der Antragsfrist zulässig.

Normenkette:

BauGB § 217 Abs. 3 ;
Fundstellen
MDR 1967, 994