Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung
BGH, vom 19.12.1966 - Aktenzeichen III ZR 62/66
DRsp Nr. 1996/15186
Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung
Ist ein eingeschränkter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden, ergibt sich aber aus der Begründung nicht auch eindeutig die endgültige Beschränkung der Anfechtung, so ist eine Erweiterung des Antrags im Laufe des Rechtsstreits auch nach Ablauf der Antragsfrist zulässig.