OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.12.2014
VII-Verg 37/13
Normen:
GWB § 116 Abs. 1; GWB § 128 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
BKartA, vom 23.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen VK 2-64/13

Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor der VergabekammerHinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - Aktenzeichen VII-Verg 37/13

DRsp Nr. 2015/11406

Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor der Vergabekammer Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

1. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer über die Verteilung der Kosten und die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist die isolierte Beschwerde grundsätzlich statthaft. 2. In einem Vergabenachprüfungsverfahren, dessen Gegenstand sich in auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen erschöpft, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber in der Regel nicht erforderlich.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. Oktober 2013 (VK 2-64/13) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Normenkette:

GWB § 116 Abs. 1; GWB § 128 Abs. 4 S. 3;

Gründe

I.