OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.06.2001
Verg 3/01
Normen:
GWB § 97 Abs. 1 § 102 § 104 Abs. 2 § 113 § 115 § 116 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2001, 696

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001 - Aktenzeichen Verg 3/01

DRsp Nr. 2006/9772

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

1. Die sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch dann zulässig, wenn über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden worden ist, da der Nachprüfungsantrag dann als abgelehnt gilt. 2. Ein Nachprüfungsverfahren setzt zwar grundsätzlich ein konkretes Vergabeverfahren voraus. Ein solches ist aber auch dann gegeben, wenn die öffentliche Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieben ist.