Zulässigkeit der Streitverkündung

Die früher viele Jahre in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob eine Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist, hat der BGH mit seinem Urteil vom 05.12.1996 - VII ZR 108/95, NJW 1997, 159 = Baurecht 1997, 347 = ZfBR 1997, 148 bejaht. Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren hat sich in der Praxis seitdem auch bewährt und ist nicht mehr umstritten. Infolgedessen ist auch die Hemmung der Verjährung durch die Zustellung der Streitverkündung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB unproblematisch und allgemein anerkannt.