Zulässigkeit des Ausschlusses von Spielhallen im Gewerbegebiet
VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 20.04.1988 - Aktenzeichen 5 S 2814/87
DRsp Nr. 2009/19181
Zulässigkeit des Ausschlusses von Spielhallen im Gewerbegebiet
Das Ziel, die dörfliche Struktur zu erhalten, ist eine genügende städtebauliche Rechtfertigung für den Ausschluß von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen im Gewerbegebiet einer kleinen Landgemeinde.