OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.06.2014
VII-Verg 47/13
Normen:
Richtlinie 2014/24/EG Art. 58 Abs. 1 lit. c UA 1 S. 2; GWB § 97 Abs. 4 S. 1; VOL/A-EG § 7 Abs. 1 S. 2; VOL/A-EG § 7 Abs. 2; Richtlinie 2004/18/EG Art. 48 Abs. 2 lit. d; De-Mail-G § 17;

Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines Antrags auf Akkreditierung gemäß dem De-Mail-Gesetz im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Aktenzeichen VII-Verg 47/13

DRsp Nr. 2015/4145

Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines Antrags auf Akkreditierung gemäß dem De-Mail-Gesetz im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten

Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten gemäß der technischen Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik TR-01201 De-Mail geforderte Eigenerklärung, nach der teilnehmende Unternehmen verbindlich erklären, bis zum Ablauf der Frist, bis zu der Teilnahmeanträge eingereicht werden können,einen Antrag auf Akkreditierung nach §§ 17, 18 De-Mail-Gesetz gestellt zu haben, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Denn es handelt sich um eine Anforderung an die Eignung von Bietern, die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Dezember 2013 (VK 2 - 110/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 56.250,- €

Normenkette:

Richtlinie 2014/24/EG Art. 58 Abs. 1 lit. c UA 1 S. 2; GWB § 97 Abs. 4 S. 1; VOL/A-EG § 7 Abs. 1 S. 2; VOL/A-EG § 7 Abs. 2;