Die Beklagte, ein Bauunternehmen, verwendet Besondere Vertragsbedingungen (künftig: BVB), die sie im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung den Bauverträgen mit ihren Vertragspartnern zugrunde legt. Die BVB lauten, soweit dies in der Revision noch von Interesse ist, wie folgt:
"1. Art und Umfang der Leistung
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