OLG Celle - Beschluss vom 21.03.2001
13 Verg 4/01
Normen:
GWB § 115 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 169
Vorinstanzen:
OFD Hannover - 26045-VgK 2/01 -,

Zulässigkeit des vorzeitigen Zuschlags trotz Anhängigkeit eines Nachprüfungsantrags

OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 13 Verg 4/01

DRsp Nr. 2004/7945

Zulässigkeit des vorzeitigen Zuschlags trotz Anhängigkeit eines Nachprüfungsantrags

1. Die vorzeitige Gestattung des Zuschlags gem. § 115 Abs. 2 GWB ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. 2. Im Rahmen der Entscheidung über die vorzeitige Zuschlagserteilung ist eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht generell ausgeschlossen. Allerdings kommt die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten nur in solchen Fällen in Betracht, in denen sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

Normenkette:

GWB § 115 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

A.

Das ####### schrieb Ende 1999 im Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung den Neubau und die Finanzierung eines Transplantationsforschungszentrums und einer Frauenklinik ####### aus. In der Ausschreibung wurde zur Abgabe eines Angebots aufgefordert für

A: schlüsselfertige Erstellung des Objektes als Ganzes durch einen Generalunternehmer

Los B:

Bereitstellung der Finanzierungsmittel durch Forfaitierung (B 1)

oder mittels anderer projektbezogener Finanzierungsalternativen (B 2)

Los C:

Finanzierung und Bau aus einer Hand.

Als vorgesehene Termine für das Einreichen der Angebote und das Ende des Verhandlungsverfahrens wurden die 17. KW 2000 (= 24. bis 30. April 2000) und die 25. KW 2000 (= 19. bis 25. Juni 2000) angegeben.