Die Anhörungsrüge des Rügeführers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2017 X E 12/17 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 26. Oktober 2017 KostL 1495/17 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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