Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, zu deren Aufgaben die Wahrung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder im Wettbewerb gehört. Der Beklagte betreibt ein Architekturbüro.
Der Beklagte richtete am 8.3.1994 ein Schreiben an verschiedene Ingenieure, in dem er diese bis zum 18.3.1994 um ein Angebot über Baugrunduntersuchungen für einen Neubau der Raiffeisenbank S bat. Dieses Angebot sollte Angaben zu den zulässigen Bodenpressungen, den Bodenkennwerten, den hydrologischen Verhältnissen, sowie eine erdstatische Berechnung enthalten. Zur Ermittlung der Werte waren Grabungen, Rammsondierungen und eine Kleinbohrung vorgesehen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Schreiben vom 8.3.1994 verwiesen (Anlage K1).
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