Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 10. März 2017 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau vom 3. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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