Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 1978 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I. Der Kläger begehrt von der beklagten Stadt die Erteilung einer Baugenehmigung; er möchte die Nutzung der Räume des ehemaligen Kinos "Scala" in der B.-Straße ... in X. ändern und im Innern Umbauten vornehmen. Der Kläger beabsichtigt in dem etwa 16 x 7 Meter großen ehemaligen Kinoraum, zu dem noch Nebenräume (Toiletten, Lager) gehören, ein Tanzlokal für Jugendliche einzurichten.
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