Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für eine auf dem Dach des Hochhauses Hessenring ..... in Rüsselsheim (Gemarkung C., Flur ..., Flurstück ...) bereits errichtete Mobilfunkbasisstation. Nach den am 31. August 2000 bei der Beklagten eingereichten Bauvorlagen besteht die vorgenannte Basisstation aus einem Betriebsraum in einer Breite von 1,62 m, einer Länge von 4,45 m und einer Höhe von 2,66 m. Auf diesem Betriebsraum ist eine Antenne mit einer Höhe von ca. 8 m angebracht.
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