OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.06.2001
21 U 203/00
Normen:
BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 6, 7 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 1103

Zulässigkeit einer Preisanpassung bei pauschal angebotener Asbestfaserfreimessung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001 - Aktenzeichen 21 U 203/00

DRsp Nr. 2004/8979

Zulässigkeit einer Preisanpassung bei pauschal angebotener Asbestfaserfreimessung

»Ein Gutachten, das zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung erstellt wurde, stellt im Hinblick auf den nachfolgend projektierten Gebäudeabbruch kein verbindliches Leistungsverzeichnis dar. Gibt der Auftragnehmer nach Kenntnisnahme vom Gutachten und Besichtigung des Betriebsgeländes ein nicht weiter aufgeschlüsseltes Pauschalpreisangebot mit dem Ziel der "Asbestfaserfreimessung" ab, sind davon alle Leistungen erfasst, die erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Eine nachträgliche Preiserhöhung wegen erst jetzt entdeckter "Mehrmengen" gegenüber dem Gutachten kommt dann nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 6, 7 ;
Fundstellen
BauR 2002, 1103