BVerwG - Beschluß vom 24.02.1989
1 B 23.89
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
BRS 49 Nr. 96
GewArch 1989, 169
NVwZ 1989, 559
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 06.12.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 54/88

Zulässigkeit einer Speisegaststätte in einem im Außenbereich gelegenen Winzerbetrieb

BVerwG, Beschluß vom 24.02.1989 - Aktenzeichen 1 B 23.89

DRsp Nr. 1996/15724

Zulässigkeit einer Speisegaststätte in einem im Außenbereich gelegenen Winzerbetrieb

1. Auch ein nichtlandwirtschaftlicher Betriebsteil kann einem landwirtschaftlichen Betrieb "dienen" und hierdurch an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB teilnehmen. Voraussetzung ist aber, daß der nichtlandwirtschaftliche Betriebsteil - äußerlich erkennbar - dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet ist; es muß sich um eine bodenrechtliche Nebensache handeln, die das Erscheinungsbild des im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes nicht verändert. 2. Daran fehlt es, wenn in einem im Außenbereich gelegenen Winzerbetrieb eine Gaststätte betrieben werden soll, wo auch andere als die in dem Betrieb erzeugten Weine ausgeschenkt und Speisen verabreicht werden.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3;