Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 4. Kammer (Einzelrichter) - vom 5. Juli 2022 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Nutzungsänderungsgenehmigung für den Betrieb einer Suchtberatungsstelle. Sie fürchtet Nachteile für ihr dem Vorhaben benachbartes Wohnhaus.
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