Zulässigkeit einer Tankstelle im Wohngebiet; Bindungsfrist an Bebauungsgenehmigung
BVerwG, Beschluß vom 13.11.1968 - Aktenzeichen IV B 58.68
DRsp Nr. 2009/19313
Zulässigkeit einer Tankstelle im Wohngebiet; Bindungsfrist an Bebauungsgenehmigung
1. Die Zulassung von Tankstellen in einem Wohngebiet kann ohne Verstoß gegen Art 14 Abs. 1GG in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden.2. Die Frist der Bindung an eine Bebauungsgenehmigung bestimmt sich nach dem irrevisiblen Bauordnungsrecht der Länder (im Anschluß an das Urteil vom 19. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 6).