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1966
BGH
BGH - Urteil vom 17.02.1966
III ZR 171/65
Normen:
BauGB
§
217
;
Fundstellen:
MDR 1966, 663
NJW 1966, 1267
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten
BGH,
Urteil
vom 17.02.1966
- Aktenzeichen III ZR 171/65
DRsp Nr. 1996/15215
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten
Vor den Baulandgerichten können auch Untätigkeitsklagen wegen Nichtbescheidung eines Widerspruchs erhoben werden.
Normenkette:
BauGB
§
217
;
Fundstellen
MDR 1966, 663
NJW 1966, 1267
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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