OVG Nordrhein-Westfalen, vom 19.10.1966 - Vorinstanzaktenzeichen X A 353/66
Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich
BVerwG, Urteil vom 10.04.1968 - Aktenzeichen IV C 3.67
DRsp Nr. 1996/25944
Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich
1. Ein Autokino im Außenbereich ist als privilegiertes Vorhaben im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG anzuerkennen.2. Als entgegenstehender "öffentlicher Belang" kann grundsätzlich auch das Interesse der Bewohner einer angrenzenden im Zusammenhang bebauten Wohnsiedlung an der Freihaltung der Nutzung dieser Siedlung von Verkehrslärm (Zu- und Abgang von Besucherkraftwagen) anerkannt werden.3. Ob dieser Belang dem nach Ziff. 1 privilegierten Vorhaben "entgegensteht", ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls unter Abwägung des Privilegierungstatbestands gegenüber der Stärke des öffentlichen Belangs zu entscheiden.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BBauG § 35 Abs. 3;
Gründe:
I.
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