BVerwG - Urteil vom 10.04.1968
IV C 3.67
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 29, 286
BRS 20 Nr. 54
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 65
DÖV 1969, 149
DVBl 1969, 267
JR 1969, 316
MDR 1968, 950
VerwRspr 19, 952
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 19.10.1966 - Vorinstanzaktenzeichen X A 353/66

Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 10.04.1968 - Aktenzeichen IV C 3.67

DRsp Nr. 1996/25944

Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

1. Ein Autokino im Außenbereich ist als privilegiertes Vorhaben im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG anzuerkennen. 2. Als entgegenstehender "öffentlicher Belang" kann grundsätzlich auch das Interesse der Bewohner einer angrenzenden im Zusammenhang bebauten Wohnsiedlung an der Freihaltung der Nutzung dieser Siedlung von Verkehrslärm (Zu- und Abgang von Besucherkraftwagen) anerkannt werden. 3. Ob dieser Belang dem nach Ziff. 1 privilegierten Vorhaben "entgegensteht", ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls unter Abwägung des Privilegierungstatbestands gegenüber der Stärke des öffentlichen Belangs zu entscheiden.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BBauG § 35 Abs. 3;

Gründe:

I.