Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Das vom Kläger persönlich eingelegte, als Antrag auf Zulassung der Berufung auszulegende Rechtsmittel ist unzulässig, weil es an der nach §
Gemäß §
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