I.
Der Kläger erstrebt den Umbau und die Nutzungsänderung eines ehemaligen Fabrikgebäudes in K, M straße, zu einem "Frauenwohnheim für gewerbliche Nutzung ohne Wohnnutzung". In der Anlage sollen nach dem Antrag des Klägers auf etwa 1140 mü Fläche 33 Zimmer, etliche Sanitärräume, eine Küche, ein Speiseraum, ein Imbißraum, eine Sauna, 19 Ruheräume, eine Gaststätte und eine Wohnung mit Büroraum eingerichtet werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan der Stadt K als Gewerbegebiet ausgewiesen.
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