OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.02.2001
Verg 14/00
Normen:
GWB § 114 Abs. 2 S. 2 § 123 S. 3 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 60

Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; Zulässigkeit der Ausschreibung im Wege funktionaler Leistungsbeschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Aktenzeichen Verg 14/00

DRsp Nr. 2006/9774

Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; Zulässigkeit der Ausschreibung im Wege funktionaler Leistungsbeschreibung

» 1. Für einen Antrag des Unternehmens, das die Nachprüfung beantragt hat, auf Feststellung, dass es durch den öffentlichen Auftraggeber in seinen Rechten verletzt worden ist (hier: Feststellungsantrag nach Aufhebung der Ausschreibung während des Beschwerdeverfahrens), ist ein besonderes Feststellungsinteresse notwendig.