VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 20.06.1980
X 635/78
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BImSchG § 5 Nr. 1; BImSchG § 5 Nr. 6; BImSchG § 5 Nr. 13;
Fundstellen:
BRS 36 Nr. 92
BRS 36 Nr. 194
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 30.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen II 308/75

Zulässigkeit eines Schottwerkers im Außenbereich; Erforderlichkeit der Bauleitplanung durch Bebauungsplan als öffentlicher Belang; Lärmzurechnung; Abstand zur Wohnbebauung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1980 - Aktenzeichen X 635/78

DRsp Nr. 2009/19122

Zulässigkeit eines Schottwerkers im Außenbereich; Erforderlichkeit der Bauleitplanung durch Bebauungsplan als "öffentlicher Belang"; Lärmzurechnung; Abstand zur Wohnbebauung

1. Zur Ortsgebundenheit eines an einem Steinbruch geplanten Schotterwerks im Außenbereich. 2. Einem Schotterwerk sind planungsschutzrechtlich und immissionsschutzrechtlich die Lärmemissionen zuzurechnen, die - auch außerhalb des Betriebsgeländes - von den zum Transport des gewonnenen Materials eingesetzten Lkw's ausgehen. 3. Zur Frage des aus Planungsgründen erforderlichen Abstands eines Schotterwerks zur nächsten Wohnbebauung. 4. Zur Erforderlichkeit der Bauleitplanung durch Bebauungsplan als "öffentlicher Belang" im Sinn von § 35 Abs. 1 BBauG.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BImSchG § 5 Nr. 1; BImSchG § 5 Nr. 6; BImSchG § 5 Nr. 13;

Gründe:

I.