Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens gegen mehrere mögliche Verursacher
OLG Brandenburg, vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 4 U 63/03
DRsp Nr. 2004/19515
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens gegen mehrere mögliche Verursacher
»Ein selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere mögliche Verursacher (hier: Bauträger, Stadt als Eigentümer der angrenzenden neu angelegten Straße und Eigentümer der gegenüberliegenden Schule) kann zulässig sein, um die Ursachen des Wassereinbruchs in das Gebäude des Antragstellers zu klären; dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft gemäß §§ 59ff. ZPO auf seiten der Antragsgegner nicht vorliegen.«