OLG Brandenburg vom 16.12.2003
4 U 63/03
Normen:
ZPO § 59 § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 698

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens gegen mehrere mögliche Verursacher

OLG Brandenburg, vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 4 U 63/03

DRsp Nr. 2004/19515

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens gegen mehrere mögliche Verursacher

»Ein selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere mögliche Verursacher (hier: Bauträger, Stadt als Eigentümer der angrenzenden neu angelegten Straße und Eigentümer der gegenüberliegenden Schule) kann zulässig sein, um die Ursachen des Wassereinbruchs in das Gebäude des Antragstellers zu klären; dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft gemäß §§ 59ff. ZPO auf seiten der Antragsgegner nicht vorliegen.«

Normenkette:

ZPO § 59 § 485 ;

Hinweise:

Anmerkung Welte BauR 2004, 698

Fundstellen
BauR 2004, 698