KG - Urteil vom 18.11.2002
24 U 249/01
Normen:
BGB § 320 ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 ; ZPO § 301 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 728
KGReport-Berlin 2003, 131
NZBau 2003, 331
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 94 O 13/01

Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts

KG, Urteil vom 18.11.2002 - Aktenzeichen 24 U 249/01

DRsp Nr. 2005/7074

Zulässigkeit eines Teilurteils; Vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts

»1. Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, wenn sich durch die Möglichkeit einer abw. Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ergeben kann. Diese Gefahr besteht, wenn das LG dem Grunde nach ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einem unstreitigen Sicherheitseinbehalt verneint, während das Berufungsgericht ein solches bejahen könnte, was ggf. gegenüber der gesamten - einschl. der in erster Instanz noch anhängigen - Klageforderung bestünde. 2. § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B bestimmt die vorzeitige Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts. Der Auftraggeber kann die Auszahlung dieses einbehaltenen und nicht auf ein Sperrkonto gezahlten Sicherheitsbetrages verweigern, wenn und soweit ihm bereits ein Leistungsverweigerungsrecht wegen erkannter Mängel zusteht.«

Normenkette:

§ ;