BGH - Urteil vom 13.03.1967
III ZR 8/66
Normen:
ZPO § 253 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
DRsp IV(413)98b
MDR 1967, 657
NJW 1967, 1420
VRS 32, 412

Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung eines umfassenden Rechtsverhältnisses im Rahmen einer OHG

BGH, Urteil vom 13.03.1967 - Aktenzeichen III ZR 8/66

DRsp Nr. 1996/15179

Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung eines umfassenden Rechtsverhältnisses im Rahmen einer OHG

Ein unbezifferter Zahlungsantrag ist zulässig, wenn dem Kläger die Ermittlung der Höhe seines Anspruches unmöglich oder unzumutbar ist. Auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte können ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellen. Die Feststellungsklage gegen die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ist neben der Klage gegen die Gesellschaft zulässig, wenn sie nicht nur einzelne Gesellschaftsverbindlichkeiten, sondern ein umfassendes Rechtsverhältnis zum Gegenstand hat.

Normenkette:

ZPO § 253 ; ZPO § 256 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Vgl. zur Zulässigkeit des unbezifferten Zahlungsantrages in Bausachen Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl., 1990 Rdn. 401.

Fundstellen
DRsp IV(413)98b