Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 1. August 2014 (VK VOL 6/2014) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 50.000 Euro
I. Die Antragstellerin geht mit einem Nachprüfungsantrag gegen mutmaßliche De-facto-Vergaben von Rettungsdienst- und Krankentransportleistungen durch den Antragsgegner an gemeinnützige Hilfsorganisationen im Jahr 2014 und gegen dementsprechende Vertragsverhandlungen ohne geregelten Vergabeverfahren vor. Die Vergabekammer hat den Antrag mangels nachweislicher Beauftragungen oder Verhandlungen abgelehnt.
Dagegen hat die Antragstellerin sofortige Beschwerde eingelegt, mit der sie beantragt,
1.den angefochtenen Beschluss aufzuheben und
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