Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.
Das fristgemäße Zulassungsvorbringen führt nicht zu den geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des §
Es ist nicht geeignet, die Annahme des Verwaltungsgerichts zu erschüttern, die Klage sei unbegründet, das Bauvorhaben verstoße nicht gegen den Kläger schützende Vorschriften, insbesondere verletze der Vorbescheid nicht den Gebietsgewährleistungsanspruch und es liege zu Lasten des Klägers kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor.
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