Zulässigkeit eines Zweifamilienhauses mit Hühnerhaltung im Außenbereich; Landschaftsschutzes als öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1966 - Aktenzeichen IV 429/64
DRsp Nr. 2009/19090
Zulässigkeit eines Zweifamilienhauses mit Hühnerhaltung im Außenbereich; Landschaftsschutzes als öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3
1. Zum Bau eines Zweifamilienhauses mit Hühnerhaltung im Außenbereich.2. Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes als öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 BBauG.